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 Buß- und Bettag

 

Festtage  -  Buß- und Bettag

     
 

Der Buß- und Bettag wird immer am   Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres begangen. (Das Kirchenjahr beginnt immer mit dem
1. Advent.)   
Seit 1934 wird er als Feiertag begangen.
Seit Beginn der Kirche gibt es Buß- und Bettage, die mit Fasten und Gebet begangen wurden. In der römischen Kirche haben sich mancherorts der Mittwoch und Freitag (wenigstens in den Bußzeiten) als Fastentag erhalten (der Mittwoch gilt als Tag des Verrats, der Freitag als Tag der Kreuzigung Jesu). Aus diesen Tagen entstanden Fastenzeiten vor den großen Festen, von denen uns die Adventszeit und die Fastenzeit vor Ostern erhalten sind.
Die protestantische Kirche hat die Praxis der Bußtage übernommen, indem sie wöchentliche Buß- und Bettage am Dienstag einführte. Beliebt waren solche Tage (mit ganztägigem Gottesdienst) nicht, sodass die Aufklärung im 18. Jahrhundert leichtes Spiel hatte, die Praxis unter den Protestanten drastisch einzuschränken.
Heute ist uns nur der Tag in der Mitte der vorletzten Woche des Kirchenjahres als kirchlicher Buß- und Bettag erhalten geblieben. Allerdings ist es den Gemeinden freigestellt, weitere Bittage zu begehen (sogenannte Bitttage und Bittgottesdienste).
Am Buß- und Bettag werden die Christen zur Umkehr aufgerufen. Dabei geht es nicht nur um innere Umkehr, auch das Tun soll sich zum Guten hinwenden. Man soll lernen, Gutes zu tun. Denn das ist das rechte Opfer, das Christen ihrem Gott schuldig sind. Aber den rechten Weg dazu kann nur Gott selbst weisen, und so ist das Gebet wesentlicher Bestandteil ihres alltäglichen Lebens, aber ein
besonderer Bußtag der evangelischen Kirche liegt am Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres;

1852 wurde erstmals von der Eisenacher Konferenz ein Buß- und Bettag vorgeschlagen und 1934 von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) allgemein eingeführt. Der Bettag wurde 1995 in Deutschland in den meisten Bundesländern als gesetzlicher Feiertag abgeschafft.

Feiertag:

  •  vor 1995:in (fast) allen Bundesländern,
     in Bayern nur in Gemeinden mit überwiegend evangelischer Bevölkerung
  •  ab 1995: nur noch in Sachsen

                                                                                                                       Bild: © Monika Frunzke